VwGH 28.06.1965, 1942/64
VwGH 28.06.1965, 1942/64
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Zum Haushalt des Arbeitnehmers gehören minderjährige Personen dann nicht, wenn sie sich zwar mit seiner Einwilligung, jedoch außerhalb seiner Wohnung zu Erwerbszwecken aufhalten. Dies gilt auch dann, wenn sich die minderjährigen Personen regelmäßig während des Wochenendes, während des Urlaubes und während allfälliger Erkrankungen in der Wohnung des Arbeitnehmers aufhalten; denn der Mittelpunkt des familiären Lebens wird dort begründet, wo sich die minderjährigen Personen zu Erwerbszwecken aufhalten. * E , 1942/64 #1; |
Norm | |
RS 2 | Der steuerliche Wohnsitzbegriff knüpft an die tatsächliche Innehabung einer Wohnung an: Um einen Wohnsitz iSd Abgabenvorschriften zu begründen, bedarf es keiner rechtsgeschäftlich erheblichen Willenserklärung, sondern müssen nur die tatsächlichen Umstände auf das Bestehen eines Wohnsitzes schliessen lassen. Die Begründung eines Wohnsitzes ist wieder vom Vorhandensein einer Wohnung abhängig. Eine Wohnung ist der Inbegriff von Räumlichkeiten und Einrichtungen, die nach der Verkehrsauffassung zum Wohnen geeignet sind. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1965:1964001942.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-56393