VwGH 10.03.1961, 1942/60
VwGH 10.03.1961, 1942/60
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Ein in Deutschland lebender Steuerpflichtiger, der in Österreich ein großes Forstgut betreibt, ist in Österreich für die Einkünfte aus diesem Forstgut unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Er kann somit für Veräußerungsgewinne im Betriebe dieses Forstgutes die Besteuerung nach dem begünstigten Satze des § 34 EStG 1953 verlangen. |
Norm | EStG 1953 §14 Abs1; |
RS 2 | Ausführungen zur Frage der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes aus einem Forstbetrieb ohne vorangegangenen Bestandvergleich für das stehende Holz. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 2401 F/1961 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1961:1960001942.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-56391