Suchen Hilfe
VwGH 10.03.1961, 1942/60

VwGH 10.03.1961, 1942/60

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
EStG 1953 §1 Abs1;
EStG 1953 §34 Abs3;
SteueranpassungsG 1934 §14 Abs3;
RS 1
Ein in Deutschland lebender Steuerpflichtiger, der in Österreich ein großes Forstgut betreibt, ist in Österreich für die Einkünfte aus diesem Forstgut unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Er kann somit für Veräußerungsgewinne im Betriebe dieses Forstgutes die Besteuerung nach dem begünstigten Satze des § 34 EStG 1953 verlangen.
Norm
EStG 1953 §14 Abs1;
RS 2
Ausführungen zur Frage der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes aus einem Forstbetrieb ohne vorangegangenen Bestandvergleich für das stehende Holz.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 2401 F/1961
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1961:1960001942.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-56391

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden