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VwGH 15.12.1959, 1941/58

VwGH 15.12.1959, 1941/58

Rechtssatz


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Norm
GrEStG 1955 §2 Abs1 Z1;
RS 1
Die Eigenjagdberechtigung ist ein Zubehör zum Grund und Boden. Der bei der Veräußerung der Liegenschaft für die damit verbundene Eigenjagd vereinbarte Kaufpreisteil ist also als ein Teil der Gegenleistung in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2139 F/1959
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1959:1958001941.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-56389