VwGH 22.04.1955, 1935/52
VwGH 22.04.1955, 1935/52
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | |
Normen | |
RS 2 | Mit der Kinderermäßigung soll nur den Lasten steuerlich Rechnung getragen werden, die mit dem Unterhalt und der Erziehung der Kinder gewöhnlich verbunden sind, nicht auch Belastungen, die sich aus besonderen Umständen einzelner Ausnahmefälle, wie zB aus andauernder schwerer Krankheit oder Körperbehinderung von Kindern oder auch aus der Notwendigkeit ihres auswärtigen Studiums ergeben. * E , 1935/52 #2; |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1955:1952001935.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-56362