Suchen Hilfe
VwGH 22.04.1955, 1935/52

VwGH 22.04.1955, 1935/52

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS 1
Repräsentationsaufwendungen sind bei einem Rechtsanwalt nicht abzugsfähig.

*

E , 1935/52 #1
Normen
RS 2
Mit der Kinderermäßigung soll nur den Lasten steuerlich Rechnung getragen werden, die mit dem Unterhalt und der Erziehung der Kinder gewöhnlich verbunden sind, nicht auch Belastungen, die sich aus besonderen Umständen einzelner Ausnahmefälle, wie zB aus andauernder schwerer Krankheit oder Körperbehinderung von Kindern oder auch aus der Notwendigkeit ihres auswärtigen Studiums ergeben.

*

E , 1935/52 #2;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1955:1952001935.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-56362