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VwGH 09.02.1962, 1934/61

VwGH 09.02.1962, 1934/61

Rechtssatz


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Norm
GewStG §7 Z8;
RS 1
Das Recht, ein Sandvorkommen auf fremden Grund bis zur Erschöpfung gegen Zahlung eines bestimmten Entgeltes für jeden gewonnenen Kubikmeter auszubeuten, ist iSd GewStG als Bestandrecht zu behandeln. Das für den gewonnenen Sand bezahlte Entgelt ist dem Gewinn aus Gewerbebetrieb zur Hälfte hinzuzurechenen.

*

E , 2490/50 #2 VwSlg 692 F/1952
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1952/12/19 2490/50 2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1962:1961001934.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-56360

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