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VwGH 05.04.1957, 1933/56

VwGH 05.04.1957, 1933/56

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Die Tätigkeit eines Werbeberaters ist - von besonderen Ausnahmefällen abgesehen - nicht als freiberufliche Tätigkeit anzusehen. Sie unterliegt also der Gewerbesteuer.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1628 F/1957
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1957:1956001933.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-56357