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VwGH 21.04.1976, 1931/74

VwGH 21.04.1976, 1931/74

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Nimmt das Lagefinanzamt auf den 1.1. eines Kalenderjahres unrichtigerweise eine Wertfortschreibung auf 0 vor, obwohl im Hinblick auf den Verkauf des Grundstückes richtigerweise eine Zurechnungsfortschreibung vorzunehmen war, ist die Oberbehörde berechtigt, den erstinstanzlichen Bescheid durch eine Aufsichtmaßnahme gemäß § 299 BAO aus der Welt zu schaffen (Hinweis: Reeger-Stoll, Kommentar zur BAO, S 933, Reeger-Stoll, Die BAO, S 465).
Norm
RS 2
Es schadet nicht, wenn die Oberbehörde ihren Aufhebungsbescheid auf einen unrichtigen Aufhebungstatbestand des § 299 BAO stütz. Maßgebend ist nur, daß die Bescheidaufhebung überhaupt zulässig ist (Hinweis E , 690/62 und E , 1712/62).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1973/02/20 0156/73 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1976:1974001931.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-56353