VwGH 18.01.1966, 1930/65
VwGH 18.01.1966, 1930/65
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | § 8 AVG hat nur die Feststellung zum Inhalt, welche rechtliche Stellung durch die Verwaltungsvorschriften den im Verfahren auftretenden Personen eingeräumt werden muß, damit diesen die Eigenschaft einer Partei oder eines Beteiligten zukommt. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2414/59 E RS 1 |
Normen | |
RS 2 | Dem Inhaber einer (Gast- und Schankgewerbe-) Konzession kommt im Verfahren betreffend die Verleihung einer gleichartigen Konzession für denselben Standort keine Parteistellung zu. |
Norm | |
RS 3 | Dem Inhaber einer (Gast- und Schankgewerbe-) Konzession steht das Recht auf Einsicht in die Akten über das Verfahren betreffend die Verleihung einer gleichartigen Konzession für denselben Standort nicht zu. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1966:1965001930.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-56347