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VwGH 18.01.1966, 1930/65

VwGH 18.01.1966, 1930/65

Rechtssätze


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Norm
RS 1
§ 8 AVG hat nur die Feststellung zum Inhalt, welche rechtliche Stellung durch die Verwaltungsvorschriften den im Verfahren auftretenden Personen eingeräumt werden muß, damit diesen die Eigenschaft einer Partei oder eines Beteiligten zukommt.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2414/59 E RS 1
Normen
AVG §8
GewO 1859 §146 Abs1
RS 2
Dem Inhaber einer (Gast- und Schankgewerbe-) Konzession kommt im Verfahren betreffend die Verleihung einer gleichartigen Konzession für denselben Standort keine Parteistellung zu.
Norm
RS 3
Dem Inhaber einer (Gast- und Schankgewerbe-) Konzession steht das Recht auf Einsicht in die Akten über das Verfahren betreffend die Verleihung einer gleichartigen Konzession für denselben Standort nicht zu.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001930.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-56347