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VwGH 28.05.1963, 1927/62

VwGH 28.05.1963, 1927/62

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Sachbezüge, die wertmäßig ÜBER den seitens der Finanzbehörden in unbedenklicher Weise festgestellten üblichen Mittelpreisen des Verbraucherortes liegen (hier: verbilligte Abgabe von Kohle), sind steuerpflichtiger Arbeitslohn (E , 1965/48, VwSlg 441 F/1951 und E , 1647/48 VwSlg 450 F/1951).

*

E , 1927/62 #1;
Norm
RS 2
Zuschüsse des Arbeitgebers an individuell bezeichnete Arbeitnehmer im Rahmen einer Erholungsaktion stellen einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar und unterliegen daher der Lohnsteuer (Hinweis E , 140/58).

*

E , 1927/62 #2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001927.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-56338