VwGH 28.05.1963, 1927/62
VwGH 28.05.1963, 1927/62
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Sachbezüge, die wertmäßig ÜBER den seitens der Finanzbehörden in unbedenklicher Weise festgestellten üblichen Mittelpreisen des Verbraucherortes liegen (hier: verbilligte Abgabe von Kohle), sind steuerpflichtiger Arbeitslohn (E , 1965/48, VwSlg 441 F/1951 und E , 1647/48 VwSlg 450 F/1951). * E , 1927/62 #1; |
Norm | |
RS 2 | Zuschüsse des Arbeitgebers an individuell bezeichnete Arbeitnehmer im Rahmen einer Erholungsaktion stellen einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar und unterliegen daher der Lohnsteuer (Hinweis E , 140/58). * E , 1927/62 #2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1963:1962001927.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-56338