VwGH 08.06.1971, 1924/70
VwGH 08.06.1971, 1924/70
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | § 149 Abs 1 BAO dient ausschließlich der Wahrung des Grundsatzes des Parteiengehörs. Ist diesem Grundsatz materiell Rechnung zu tragen, dann bedingt eine Verletzung der Formvorschriften des § 149 Abs 1 BAO keine nach § 42 Abs 2 lit c VwGG 1965 qualifizierte Verletzung von Verfahrensvorschriften. |
Norm | |
RS 2 | Der zum Wesen der Schätzung gehörige Sicherheitszuschlag hängt nicht vom Ausmaß der einzelnen nichtverbuchten Vorgänge ab, weil es sein Zweck ist, im Sinne der gleichmäßigen Behandlung aller Abgabepflichtigen gerade die wegen der Mängel der Bücher und Aufzeichnungen im einzelnen nicht mehr feststellbaren vermutlich weiteren nichtverbuchten Vorgänge zu erfassen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4246 F/1971 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1971:1970001924.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-56336