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VwGH 08.06.1971, 1924/70

VwGH 08.06.1971, 1924/70

Rechtssätze


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Normen
AVG §45 Abs3 impl;
BAO §115 Abs2;
BAO §149;
VwGG §42 Abs2 litc Z3 impl;
RS 1
§ 149 Abs 1 BAO dient ausschließlich der Wahrung des Grundsatzes des Parteiengehörs. Ist diesem Grundsatz materiell Rechnung zu tragen, dann bedingt eine Verletzung der Formvorschriften des § 149 Abs 1 BAO keine nach § 42 Abs 2 lit c VwGG 1965 qualifizierte Verletzung von Verfahrensvorschriften.
Norm
RS 2
Der zum Wesen der Schätzung gehörige Sicherheitszuschlag hängt nicht vom Ausmaß der einzelnen nichtverbuchten Vorgänge ab, weil es sein Zweck ist, im Sinne der gleichmäßigen Behandlung aller Abgabepflichtigen gerade die wegen der Mängel der Bücher und Aufzeichnungen im einzelnen nicht mehr feststellbaren vermutlich weiteren nichtverbuchten Vorgänge zu erfassen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4246 F/1971
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001924.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-56336