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VwGH 13.09.1973, 1921/72

VwGH 13.09.1973, 1921/72

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Das letztwillig erworbene Nutzungsrecht an einer Liegenschft (einem Teil einer Liegenschaft) kann für erbschaftsteuerliche Zwecke mit keinem höheren Wert angesetzt werden als der steuerliche Wert der Liegenschaft (anteiliger Wert der Liegenschaft) selbst ist.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1972/03/02 0929/71 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001921.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-56325