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VwGH 24.11.1972, 1921/70

VwGH 24.11.1972, 1921/70

Rechtssatz


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Norm
BeförderungssteuerG 1953 §9 Abs3;
RS 1
Die Abgabenbehörde ließ Beförderungsteuerbeträge auch insoweit unberücksichtigt, als an deren ordnungsmäßiger Entrichtung Zweifel nicht bestehen konnten.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1471/71 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1970001921.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-56323