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VwGH 09.03.1971, 1920/70

VwGH 09.03.1971, 1920/70

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Auch einem Minderheitsaktionär können verdeckte Gewinnausschüttungen zugewendet werden. Eine solche liegt vor, wenn eine Familiengesellschaft einem zu 10 % am Kapital Beteiligten neben der Entlohnung aus einem Konsulentenvertrag eine 75%ige Pension der Konsulentenbezüge zusichert, der Begünstigte beim Vertragsabschluß bereits im 67.Lebensjahr steht, der Vertrag seitens der Gesellschaft durch fünf Jahre

unkündbar, seitens des Begünstigten jedoch von allen Anfang an vierteljährlich kündbar ist, ohne daß die Kündigung durch den Berechtigten seine Pensionsansprüche beeinträchtigen würde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001920.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-56321