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VwGH 09.03.1971, 1920/70

VwGH 09.03.1971, 1920/70

Rechtssatz


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Normen
EStG 1967 §20 Abs2 Z1;
EStG 1967 §85 Abs2;
KStG 1934 §6;
KStG 1966 §8;
KStGDV 01te §20;
RS 1
Auch einem Minderheitsaktionär können verdeckte Gewinnausschüttungen zugewendet werden. Eine solche liegt vor, wenn eine Familiengesellschaft einem zu 10 % am Kapital Beteiligten neben der Entlohnung aus einem Konsulentenvertrag eine 75%ige Pension der Konsulentenbezüge zusichert, der Begünstigte beim Vertragsabschluß bereits im 67.Lebensjahr steht, der Vertrag seitens der Gesellschaft durch fünf Jahre

unkündbar, seitens des Begünstigten jedoch von allen Anfang an vierteljährlich kündbar ist, ohne daß die Kündigung durch den Berechtigten seine Pensionsansprüche beeinträchtigen würde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001920.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-56321