VwGH 29.01.1975, 1919/74
VwGH 29.01.1975, 1919/74
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Die private Nutzung eines Wirtschaftsgutes des Betriebsvermögens stellt gemäß § 4 Abs 1 EStG 1967 eine Entnahme dar, die gemäß § 6 Abs 1 Z 4 EStG 1967 mit dem Teilwert zu bewerten ist. Der als Entnahme behandelte Betrag stellt nicht einen Anteil an den Kosten, die durch den Gebrauch des Wirtschaftsgutes entstehen, dar, sondern den Wert der entnommenen Nutzung. Dies gilt auch dann, wenn als Hilfsmittel für die Bewertung der Nutzungsentnahme ein Prozentsatz der Aufwendungen einschließlich der AfA Verwendung gefunden hat. Es ist nicht zulässig, diese Bewertung der Nutzungentnahme in einem späteren Jahr dadurch rückgängig zu machen, daß ein Teil des Veräußerungserlöses des auch privat genutzten Wirtschaftgutes aus den Betriebseinnahmen ausgeschieden wird (E , 1325/58, E , 1777/61, E , 1392/64). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4785 F/1975; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1975:1974001919.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-56319