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VwGH 07.01.1959, 1918/58

VwGH 07.01.1959, 1918/58

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Von einem gebührenpflichtigen Leibrentenvertrag kann nicht gesprochen werden, wenn die Leibrente nicht für die Übertragung von körperlichen Sachen oder von Rechten, sondern als Entgelt für sonstige Leistungen gewährt wird.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1933 F/1959
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1959:1958001918.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-56315