VwGH 24.10.1973, 1913/72
VwGH 24.10.1973, 1913/72
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Anleihebegebungskosten sind nicht im Jahre ihres Anfalles sofort absetzbare Betriebsausgaben. Sie sind vielmehr auf die Laufzeit der Anleihe zu verteilen (Hinweis auf Judikatur des RFH und BFH). |
Norm | EStG 1967 §4 Abs4; |
RS 2 | Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH darf das einzelne Wirtschaftsjahr nur mit jenen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben belastet werden, welche wirtschaftlich mit eben diesem Jahr zusammenhängen (Prinzip der Periodengewinnabgrenzung). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1973:1972001913.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-56300