VwGH 30.01.1964, 1907/63
VwGH 30.01.1964, 1907/63
Rechtssätze
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Normen | WRG 1959 §111 Abs1; WRG 1959 §32; |
RS 1 | Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Maßnahme (hier eine der Lagerung von Treibstoff dienende Anlage) einer wasserrechtlichen Bewilligung bedarf, kann nicht Gegenstand eines Feststellungsbescheides sein. Diese Frage ist vielmehr in einem Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung wasserrechtlicher Vorschriften nach § 137 WRG 1959 oder in einem Verfahren zur Erteilung eines wasserrechtlichen Auftrages nach § 138 WRG 1959 zu klären (Hinweis E , 366/60, E , 2345/57, VwSlg 4675 A/1958). |
Normen | AVG §56; WRG 1959 §32; |
RS 2 | Eine Mineralöllagerung, die an sich geeignet ist, eine Gewässerverunreinigung herbeizuführen, bedarf auch dann einer wasserrechtlichen Bewilligung, wenn bereits das Projekt alle jene Vorkehrungen vorsieht, die erforderlich sind, um schädliche Einwirkungen auf ein Gewässer auszuschließen (Hinweis E , 1986/62). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 6223 A/1964 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1964:1963001907.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-56285