VwGH 07.11.1963, 1907/62
VwGH 07.11.1963, 1907/62
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Stellt ein Ehemann seiner Gattin die Mittel für den Ankauf eines Liegenschaftsanteiles in Erfüllung einer anläßlich der Eheschließung wenn auch nur formlos abgeschlossenen Vereinbarung über die Teilung des durch den Ehemann erworbenen Vermögens zur Verfügung, so ist zu prüfen, auf Seiten des Ehemannes überhaupt der für die Annahme einer freigebigen Zuwendung erforderliche Bereicherungswille vorliegt. * E , 1907/62 #1 |
Normen | |
RS 2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1963:1962001907.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-56284