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VwGH 07.11.1963, 1907/62

VwGH 07.11.1963, 1907/62

Rechtssätze


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Normen
ErbStG §21;
ErbStG §3 Abs1 Z2;
RS 1
Stellt ein Ehemann seiner Gattin die Mittel für den Ankauf eines Liegenschaftsanteiles in Erfüllung einer anläßlich der Eheschließung wenn auch nur formlos abgeschlossenen Vereinbarung über die Teilung des durch den Ehemann erworbenen Vermögens zur Verfügung, so ist zu prüfen, auf Seiten des Ehemannes überhaupt der für die Annahme einer freigebigen Zuwendung erforderliche Bereicherungswille vorliegt. *

E , 1907/62 #1
Normen
ErbStG §21;
ErbStG §3 Abs1 Z2;
RS 2
Durch die Mitarbeit der Ehefrau im Betrieb des Ehemannes wird nur dann ein Entgeltanspruch begründet, wenn diese Tätigkeit sowohl der Art als auch dem Umfange nach über die eheliche Beistandspflicht iSd § 92 ABGB hinausgeht (Hinweis E , 2085/60, VwSlg 2507 F/1961).

*

E , 1907/62 #2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001907.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-56284