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VwGH 27.09.1972, 1905/70

VwGH 27.09.1972, 1905/70

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Erhält ein KÜNSTLER Vermittlungsentgelte dafür, daß er die Vervielfältigung des Kunstwerkes seitens seines Auftraggebers durch einen bestimmten Gewerbebetrieb VERMITTELT, dann sind diese Entgelte (PROVISIONEN) noch der künstlerischen Tätigkeit zuzurechnen und nicht Ausfluß einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit, wenn sie mit der Vermittlung der Vervielfältigung der EIGENEN KUNSTWERKE zusammenhängen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4433 F/1972;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1970001905.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-56282