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VwGH 15.02.1982, 1897/79

VwGH 15.02.1982, 1897/79

Rechtssätze


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Norm
LMG 1975 §74 Abs2 Z1;
RS 1
Die Übertretung nach § 74 Abs 1 Z 1 LMG 1975 stellt ein Ungehorsamsdelikt dar, weil das Tatbild weder den Eintritt eines Schadens, noch einer Gefahr voraussetzt.
Normen
LMG 1975 §74;
VStG §5 Abs1;
RS 2
Derjenige, der ein Geschäft betreibt, muss solche Organisationsmaßnahmen setzen, dass auch im Falle seiner Erkrankung bzw sonstigen Verhinderung dafür gesorgt ist, dass ein tatbildmäßiges Verhalten nicht eintreten kann.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1979001897.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-56261