VwGH 07.02.1969, 1897/68
VwGH 07.02.1969, 1897/68
Rechtssätze
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Norm | WRG 1959 §12; |
RS 1 | Für die Frage der Berührung "bestehender Rechte" im Sinne des § 12 WRG 1959 kann nur das Maß und die Art der bewilligungsbedürftigen Wasserbenutzung von Bedeutung sein (Hier Kanalisationsanlage - Geruchsbelästigung). |
Normen | WRG 1959 §105; WRG 1959 §32; |
RS 2 | Bei einer Kanalisationsanlage sind im Verhältnis zum benachbarten Grundeigentum nur die Anlagenerrichtung und die Fortleitung von Stoffen Gegenstand einer wasserrechtlichen Bewilligung. Geruchsauswirkungen hingegen werden durch die wasserrechtliche Bewilligung nicht mehr erfaßt. Sie im wohlverstandenen öffentlichen Interesse möglichst hintanzuhalten, ist Sache der Wasserrechtsbehörde im Sinne des § 105 WRG 1959; doch steht darauf niemand ein Rechtsanspruch zu. |
Norm | WRG 1959 §32; |
RS 3 | Ausführungen zum Zweck und zum Inhalt der Vorschrift des § 32 WRG. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 7506 A/1969 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1969:1968001897.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-56260