VwGH 26.03.1957, 1897/56
VwGH 26.03.1957, 1897/56
Rechtssätze
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Norm | WRGNov 1959 §81 Abs2 idF 1969/207; |
RS 1 | Es liegt nicht im Sinne des § 81 Abs 2 WRG die Aufnahme neuer Mitglieder schon immer dann als unzulässig erscheinen zu lassen, wenn den bisherigen Mitgliedern überhaupt irgendein Nachteil entsteht, auch wenn dieser noch so unbedeutend ist. |
Norm | WRGNov 1959 §85 Abs1 idF 1969/207; |
RS 2 | Aus der Berufung der Wasserrechtsbehörden zur Entscheidung von Streitigkeiten aus dem Genossenschaftsverhältnis ergibt sich, dass in jenen Fällen, in denen sich ein Mitglied durch den Beschluss einer Genossenschaft in seinen Rechten verletzt erachtet, zu prüfen ist, ob die formellen Voraussetzungen für das Zustandekommen eines gültigen Beschlusses gegeben waren und, falls dies zutrifft, ob der Beschluss den Wirkungsbereich der Genossenschaft bzw des namens der Genossenschaft tätig gewordenen Organes überschreitet oder ob der Beschluss gegen bestehende Vorschriften der Satzung oder des Wasserrechtsgesetzes verstößt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4311 A/1957 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1957:1956001897.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-56258