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VwGH 07.05.1962, 1896/61

VwGH 07.05.1962, 1896/61

Rechtssatz


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Normen
BAO §135 Abs1;
GrEStG 1955 §1 Abs2;
GrEStG 1955 §18 Abs1;
RS 1
Bei freiwilligen Versteigerungen von Liegenschaften (auch bei solchen nach § 352 EO) bewirkt der Zuschlag, wenn der bisherige Eigentümer sich nicht die Genehmigung der Versteigerung vorbehalten hat, die Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht nach § 1 Abs 2 GrEStG. In solchen Fällen beginnt daher der Lauf der Frist für die Anzeige des Rechtsvorganges zur Bemessung der Grunderwerbsteuer mit der Erteilung des Zuschlages.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2643 F/1962
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1962:1961001896.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-56256