VwGH 07.05.1962, 1896/61
VwGH 07.05.1962, 1896/61
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Bei freiwilligen Versteigerungen von Liegenschaften (auch bei solchen nach § 352 EO) bewirkt der Zuschlag, wenn der bisherige Eigentümer sich nicht die Genehmigung der Versteigerung vorbehalten hat, die Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht nach § 1 Abs 2 GrEStG. In solchen Fällen beginnt daher der Lauf der Frist für die Anzeige des Rechtsvorganges zur Bemessung der Grunderwerbsteuer mit der Erteilung des Zuschlages. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2643 F/1962 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1962:1961001896.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-56256