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VwGH 25.03.1965, 1894/64

VwGH 25.03.1965, 1894/64

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Ablösen für leerstehende oder gemietete Räume, die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Liegenschaft vom Käufer versprochen werden, gehören zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.
Normen
RS 2
Die Anwendung des § 20 GrEStG 1955 setzt einen ernstlich gemeinten Rücktritt voraus. Eine Rückgängigmachung nur zum Scheine schließt die Anwendung dieser Vorschrift aus.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3246 F/1965;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001894.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-56251