VwGH 25.03.1965, 1894/64
VwGH 25.03.1965, 1894/64
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Ablösen für leerstehende oder gemietete Räume, die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Liegenschaft vom Käufer versprochen werden, gehören zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. |
Normen | |
RS 2 | Die Anwendung des § 20 GrEStG 1955 setzt einen ernstlich gemeinten Rücktritt voraus. Eine Rückgängigmachung nur zum Scheine schließt die Anwendung dieser Vorschrift aus. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3246 F/1965; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1965:1964001894.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-56251