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VwGH 15.12.1982, 1884/79

VwGH 15.12.1982, 1884/79

Rechtssätze


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Norm
HGB §4 Abs4 idF 1977/387;
RS 1
Ausführungen darüber, daß dem Wehrpflichtigen, der nicht Offizier ist, das "erhöhte Taggeld" gem § 4 Abs 4 nicht gebührt, mag auch das ab dem 7. Monat des Grundwehrdienstes zustehende Taggeld nach § 4 Abs 1 ziffernmäßig höher als das "erhöhte Taggeld" nach § 4 Abs 4 sein.
Norm
HGB §4 Abs4 idF 1977/387;
RS 2
Das "erhöhte Taggeld" gem § 4 Abs 4 Heeresgebührengesetz (S 45,-- nach der derzeit geltenden Regelung) steht nur dann zu, wenn nicht nach anderen Bestimmungen dem Wehrpflichtigen bereits ein höheres Taggeld zukommt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1979001884.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-56226