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VwGH 02.02.1967, 1884/66

VwGH 02.02.1967, 1884/66

Rechtssatz


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Normen
BewG 1955 §14 Abs3;
GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;
RS 1
Ist im Kaufvertrag über ein Grundstück die Abstattung des Kaufpreises unverzinslich in langjährigen Ratenzahlungen vorgesehen, dann ist die Grunderwerbssteuer gleichwohl vom vollen Kaufpreis ohne Abzug von Zwischenzinsen zu entrichten. *

E , 2528/55 #1 VwSlg 1824 F/1958
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1958/05/07 2528/55 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001884.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-56225