VwGH 30.05.1961, 1882/60
VwGH 30.05.1961, 1882/60
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Unter einer Rechtsgemeinschaft, derzufolge mehrere Personen gebührenrechtlich als eine Einheit anzusehen sind, ist nicht nur eine dingliche Rechtsgemeinschaft zu verstehen. Auch wenn mehrere Personen im gegenseitigen Einvernehmen eine Liegenschaft kaufen, stellen sie, wenn sie bei der Grundverkehrskommission um die Genehmigung eines Kaufvertrages ansuchen, eine Rechtsgemeinschaft dar und haben somit die Gebühr für die Eingabe an die Kommission nur im einfachen Betrage zu entrichten. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2449 F/1961 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1961:1960001882.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-56216