VwGH 30.03.1976, 1881/75
VwGH 30.03.1976, 1881/75
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Aus dem Gesetz läßt sich nicht folgern, daß die Entrichtung selbst zu berechnender Abgaben niemals unbillig ist. Es kommt vielmehr auch bei diesen Abgaben auf die Verhältnisse des Einzelfalles an. Allerdings kann es zutreffen, daß der Nichtentrichtung selbst zu berechnender Abgaben bei der Gewährung einer Nachsicht - insbesondere im Ermessensbereich - ein anderes Gewicht zukommt als bei anderen Abgaben. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4960 F/1976 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1976:1975001881.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-56214