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VwGH 17.02.1978, 1880/77

VwGH 17.02.1978, 1880/77

Rechtssatz


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Normen
BauO Wr §129 Abs1;
BauO Wr §129 Abs10;
BauRallg impl;
RS 1
Bei Bemessung der Erfüllungsfrist einen Auftrag zur Beseitigung eines vorschriftswidrigen Abstandes und zur Auflassung einer bewilligungswidrigen Benützung von Räumen ist nicht auf die zur Einreichung einer nachträglichen Baubewilligung erforderliche Zeit Bedacht zu nehmen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 9491 A/1978
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1978:1977001880.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-56210