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VwGH 26.02.1965, 1879/64

VwGH 26.02.1965, 1879/64

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Sogenannte "Folgeprovisionen", die einem im Innendienst einer Versicherungsgesellschaft tätigen Angestellten für die gelegentliche Entgegennahme von Versicherungsanträgen gezahlt werden, sind keine "sonstigen Einkünfte" iSd § 22 Z 3 EStG 1953, sonder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Hinweis:

Das vorliegende Erkenntnis wird kommentiert (und zwar vornehmlich unter dem Gesichtspunkt des Zufließens der Einkünfte, also des für die Versteuerung maßgeblichen Zeitpunktes) id E , 1227/66).

*

E , 1879/64 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001879.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-56199