VwGH 26.02.1965, 1879/64
VwGH 26.02.1965, 1879/64
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Sogenannte "Folgeprovisionen", die einem im Innendienst einer Versicherungsgesellschaft tätigen Angestellten für die gelegentliche Entgegennahme von Versicherungsanträgen gezahlt werden, sind keine "sonstigen Einkünfte" iSd § 22 Z 3 EStG 1953, sonder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Hinweis: Das vorliegende Erkenntnis wird kommentiert (und zwar vornehmlich unter dem Gesichtspunkt des Zufließens der Einkünfte, also des für die Versteuerung maßgeblichen Zeitpunktes) id E , 1227/66). * E , 1879/64 #1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1965:1964001879.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-56199