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VwGH 23.11.1970, 1875/69

VwGH 23.11.1970, 1875/69

Rechtssätze


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Norm
KFG 1967 §51 Abs3;
RS 1
Ein Zettel mit der Kennzeichennummer hinter der Windschutzscheibe kann nicht als behelfsmäßige Ersatztafel im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden.
Norm
KFG 1967 §64 Abs1;
RS 2
Wenn ein ausländischer Student über ein Jahr in Österreich inskribiert und ansässig ist, so hat er einen ordentlichen Wohnsitz begründet, auch wenn er in der Zwischenzeit bei seinen Eltern (in Persien) einige Wochen auf Besuch geweilt hat.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1969001875.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-56194