VwGH 23.10.1964, 1875/63
VwGH 23.10.1964, 1875/63
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Bei offenkundig unsinnigen Handlungen des Steuerpflichtigen, die einem außenstehenden Betrachter überhaupt keine vernünftige Deutung ermöglichen, obliegt es dem Steuerpflichtigen, entsprechende Nachweise zu erbringen oder zumindest geeignete Aufklärungen zu geben, die das offenkundig Sinnlose in einem anderen Licht erscheinen lassen. * E , 1875/63 #1 |
Norm | |
RS 2 | Ein von einer offenen Handelsgesellschaft in den Berufungsseant als Beisitzer entsandter Prokurist gilt als Vertreter eines Mitgliedes einer gesetzlichen Berufungsvertretung selbständiger Berufe und somit als von dieser entsendet. * E , 1875/63 #2 |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1964:1963001875.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-56193