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VwGH 25.06.1979, 1872/77

VwGH 25.06.1979, 1872/77

Rechtssätze


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Norm
UStG 1972 §29 Abs2 idF vor 1979/101;
RS 1
Aus der Verweisung auf die einkommensteuerrechtiche Behandlung der Anschaffungskosten und Herstellungskosten ist zu schließen,daß der im Umsatzsteuerrecht gebrauchte Wirtschaftsgutbegriff mit jenem des Einkommensteuergesetzes übereinstimmt.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2039/77 E RS 2
Norm
UStG 1972 §29 Abs2 idF vor 1979/101;
RS 2
Durch bloßes Säubern eines Geländestreifens von hinderlichen Bewuchs und Steinen, Planieren und Begrünen, um eine Schiabfahrt (Schipiste) zu schaffen, wird noch kein körperliches Wirtschaftsgut hergestellt. Maßgeblich ist der Gesamtaufwand für die Herstellung der Schiabfahrt, nicht nur der Aufwand des Streitjahres für sich. - Eingriffe in die ursprüngliche Landschaft, jenen vergleichbar, die mit der Herstellung einer Forststraße oder eines landwirtschaftlichen Güterweges verbunden sind, führen zur Schaffung eines körperlichen Wirtschaftsgutes (Hinweis E , 1338/75, VwSlg 4837 F/1976).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1978/12/04 1944/77 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1979:1977001872.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-56175

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