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VwGH 13.11.1975, 1871/75

VwGH 13.11.1975, 1871/75

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Wurde gegen einen Bescheid einer Gemeindeinstanz die Vorstellung eingebracht, über diese so dann durch die Aufsichtsbehörde (LRG) entschieden, dann unterliegt nur diese Entscheidung der Anfechtung vor dem VwGH und nicht aber die Entscheidung der Gemeinde.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1776/66 B RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1975:1975001871.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-56171