VwGH 13.11.1975, 1871/75
VwGH 13.11.1975, 1871/75
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Wurde gegen einen Bescheid einer Gemeindeinstanz die Vorstellung eingebracht, über diese so dann durch die Aufsichtsbehörde (LRG) entschieden, dann unterliegt nur diese Entscheidung der Anfechtung vor dem VwGH und nicht aber die Entscheidung der Gemeinde. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1776/66 B RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1975:1975001871.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-56171