Suchen Hilfe
VwGH 04.02.1970, 1870/68

VwGH 04.02.1970, 1870/68

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
RS 1
Auch eine griffweise Schätzung muß in einem einwandfreien Verfahren zustandegekommen sein; hier Schätzung in der Annahme, der Bf, habe den Antiquitätenhandel betrieben.

*

E , 1870/68 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1968001870.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-56168