VwGH 01.07.1964, 1861/63
VwGH 01.07.1964, 1861/63
Rechtssätze
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Norm | BAO §238 Abs1; |
RS 1 | Die Frage der Verjährung des Rechtes, eine abgabenrechtliche Haftung geltend zu machen, ist ausschließlich nach den Bestimmungen des § 238 BAO über die Einhebungsverjährung zu beurteilen. |
Normen | |
RS 2 | Die eindeutig nur gegen EINEN Gesamtschuldner gerichtete Unterbrechungshandlung ist nicht geeignet, die gegenüber dem anderen Gesamtschuldner laufende Verjährungsfrist (Bemessungsverjährung) zu unterbrechen. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1446/62 E VwSlg 2994 F/1963 RS 1
(hier Einhebungsverjährung) |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3117 F/1964 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1964:1963001861.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-56137