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VwGH 01.07.1964, 1861/63

VwGH 01.07.1964, 1861/63

Rechtssätze


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Norm
BAO §238 Abs1;
RS 1
Die Frage der Verjährung des Rechtes, eine abgabenrechtliche Haftung geltend zu machen, ist ausschließlich nach den Bestimmungen des § 238 BAO über die Einhebungsverjährung zu beurteilen.
Normen
BAO §238 Abs1;
BAO §238 Abs2;
BAO §6;
BAO §7;
RS 2
Die eindeutig nur gegen EINEN Gesamtschuldner gerichtete Unterbrechungshandlung ist nicht geeignet, die gegenüber dem anderen Gesamtschuldner laufende Verjährungsfrist (Bemessungsverjährung) zu unterbrechen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1446/62 E VwSlg 2994 F/1963 RS 1 (hier Einhebungsverjährung)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3117 F/1964
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001861.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-56137