VwGH 16.06.1976, 1859/75
VwGH 16.06.1976, 1859/75
Rechtssatz
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Norm | EStG 1967 §3 Abs1 Z24; |
RS 1 | Das herkömmliche Ausmaß der für Betriebsveranstaltungen aufgewendeten Kosten ist unter Heranziehung der Verhältnisse in Betrieben zu ermitteln, die 1. Betriebsveranstaltungen vergleichbarer Art überhaupt durchführen und bei denen 2. die in bezug auf diese Betriebsveranstaltung maßgebenden Verhältnisse ähnlich sind und zwar sowohl a) in bezug auf die Art und den Umfang des Betriebes, als auch b) in bezug auf die Zahl und die an der Vorbildung gemessene Art der Zusammensetzung der an der Betriebsveranstaltung beteiligten Beschäftigten. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4991 F/1976 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1976:1975001859.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-56129