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VwGH 21.10.1964, 1858/63

VwGH 21.10.1964, 1858/63

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen nicht Aufwandsentschädigungen und ein Repräsentationspauschale, die eine Erwerbsgenossenschaft und Wirtschaftsgenossenschaft (hier:

Gemeinnützige Baugenossenschaft, Wohnungsgenossenschaft und Siedlungsgenossenschaft) ihrem Obmann für die Ausübung dieser seiner Funktion gewährt.

*

E , 1858/63 #1 VwSlg 3160 F/1964
Norm
RS 2
Der Obmann einer Erwerbsgenossenschaft und Wirtschaftsgenossenschaft steht in dieser seiner Eigenschaft nicht in einem Dienstverhältnis zu der Genossenschaft. *

E , 1858/63 #2 VwSlg 3160 F/1964;
Norm
RS 3
Nicht jede Tätigkeit bei der ein Unternehmerrisiko

ausgeschlossen ist, bedeutet schon die Ausübung

nichtselbständiger Arbeit iSd § 36 EStG 1953.

*

E , 1858/63 #3 VwSlg 3160 F/1964;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3160 F/1964
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001858.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-56119