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VwGH 17.03.1970, 1855/68

VwGH 17.03.1970, 1855/68

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Ein nach § 299 Abs 2 BAO ergangener Bescheid, der die Aufhebung eines erstinstanzlichen Einkommensteuerbescheides und eines erstinstanzlichen Umsatzsteuerbescheides ausspricht, ist kein unteilbares Ganzes, sondern nur der äußeren Form nach EIN Bescheid; sachlich handelt es sich um zwei selbständige Bescheide. War der Umsatzsteuerbescheid wegen Ablauf der im § 302 Abs 1 BAO gesetzten Jahresfrist zu Unrecht aufgehoben worden, so bleibt doch die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides, der wegen Erhebung einer Berufung an einen anderen Tag, als der Umsatzsteuerbescheid rechtskräftig wurde, zu Recht bestehen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4050 F/1970;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1968001855.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-56111