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VwGH 03.12.1962, 1855/60

VwGH 03.12.1962, 1855/60

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Die Verjährung des Rechtes des Bundesschatzes, zu Unrecht gewährte Umsatzsteuervergütungen zurückzufordern, wird nicht schon dadurch unterbrochen, daß das bisher zuständig gewesene Finanzamt dem nunmehr zuständig gewordenen Finanzamt zugleich mit den Tatsachen, die die Zuständigkeit des letzteren begründen, auch das von ihm gesammelte Beweismaterial und die Gründe, die für die Rückforderung maßgebend wären, mitteilt. Zur Unterbrechung der bisher nicht unterbrochenen Verjährung bedürfte es vielmehr einer besonderen, nach außen hervortretenden Ermittlungshandlung des nunmehr zuständig gewordenen Finanzamtes.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2752 F/1962
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1962:1960001855.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-56107