Suchen Hilfe
VwGH 28.11.1960, 1855/57

VwGH 28.11.1960, 1855/57

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
RS 1
Die in § 67 Abs 4 EStG 1953 vorgesehene begünstigte Berechnung der Lohnsteuer für Abfertigungen kommt nur soweit in Betracht, als die Abfertigung das nach gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Bestimmungen gebührende Ausmaß nicht übersteigt. Der übersteigende Betrag ist nach § 67 Abs 3 EStG 1953 zu besteuern.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 2337 F/1960;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1960:1957001855.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-56106