VwGH 28.11.1960, 1855/57
VwGH 28.11.1960, 1855/57
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | |
RS 1 | Die in § 67 Abs 4 EStG 1953 vorgesehene begünstigte Berechnung der Lohnsteuer für Abfertigungen kommt nur soweit in Betracht, als die Abfertigung das nach gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Bestimmungen gebührende Ausmaß nicht übersteigt. Der übersteigende Betrag ist nach § 67 Abs 3 EStG 1953 zu besteuern. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 2337 F/1960; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1960:1957001855.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-56106