VwGH 09.12.1981, 1851/79
VwGH 09.12.1981, 1851/79
Rechtssätze
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Normen | EStG 1972 §34; GehG 1956 §21 Abs5 impl; |
RS 1 | Mit der Gewährung von Kinderabsetzbeträgen und Familienbeihilfen wird nur jenem Aufwand Rechnung getragen, der bei durchschnittlicher Betrachtungsweise mit dem Unterhalt von Kindern einschließlich deren Erziehung und Ausbildung verbunden ist. |
Normen | EStG 1972 §34; GehG 1956 §21 Abs5 impl; |
RS 2 | Die Auslandsverwendungszulage stellt eine Aufwandsentschädigung dar (§ 21 Abs 5 GehG) und führt daher nicht zu einer Erhöhung der wirtschaftlichen Leistungskraft iS des § 34 Abs 2 EStG (eine allfällige Berücksichtigung im Rahmen des § 34 Abs 5 EStG war nicht Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1979001851.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-56095