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VwGH 09.12.1981, 1851/79

VwGH 09.12.1981, 1851/79

Rechtssätze


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Normen
EStG 1972 §34;
GehG 1956 §21 Abs5 impl;
RS 1
Mit der Gewährung von Kinderabsetzbeträgen und Familienbeihilfen wird nur jenem Aufwand Rechnung getragen, der bei durchschnittlicher Betrachtungsweise mit dem Unterhalt von Kindern einschließlich deren Erziehung und Ausbildung verbunden ist.
Normen
EStG 1972 §34;
GehG 1956 §21 Abs5 impl;
RS 2
Die Auslandsverwendungszulage stellt eine Aufwandsentschädigung dar (§ 21 Abs 5 GehG) und führt daher nicht zu einer Erhöhung der wirtschaftlichen Leistungskraft iS des § 34 Abs 2 EStG (eine allfällige Berücksichtigung im Rahmen des § 34 Abs 5 EStG war nicht Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1979001851.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-56095