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VwGH 14.02.1979, 1851/77

VwGH 14.02.1979, 1851/77

Rechtssätze


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Normen
ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;
ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1;
RS 1
Ausführungen darüber, daß ein Autofahrer, der an einer Parkverbotstafel mit der Zusatztafel "Anfang" oder an dem Straßenverkehrszeichen "Kurzparkzone Anfang" vorbeifährt, ohne an einem korrespondierenden Straßenverkehrszeichen mit der Zusatztafel "Ende" vorbeigefahren zu sein, damit zu rechnen hat, daß er sich in einer Kurzparkzone befindet. Im Falle des Abstellens des mehrspurigen Fahrzeuges in diesem Gebiet erfüllt er den im § 1 Abs 3 Wr ParkometerG normierten Abgabentatbestand.
Norm
ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1;
RS 2
Das Abstellen eines mehrspurigen Kfz in einer Kurzparkzone über die angekreuzte Parkzeit hinaus stellt objektiv eine Verkürzung der Parkometerabgabe dar (Hinweis E , 1295/56 und E , 1210/76).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1977/10/07 0340/77 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1979:1977001851.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-56094