VwGH 14.02.1979, 1851/77
VwGH 14.02.1979, 1851/77
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3; ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1; |
RS 1 | Ausführungen darüber, daß ein Autofahrer, der an einer Parkverbotstafel mit der Zusatztafel "Anfang" oder an dem Straßenverkehrszeichen "Kurzparkzone Anfang" vorbeifährt, ohne an einem korrespondierenden Straßenverkehrszeichen mit der Zusatztafel "Ende" vorbeigefahren zu sein, damit zu rechnen hat, daß er sich in einer Kurzparkzone befindet. Im Falle des Abstellens des mehrspurigen Fahrzeuges in diesem Gebiet erfüllt er den im § 1 Abs 3 Wr ParkometerG normierten Abgabentatbestand. |
Norm | ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1; |
RS 2 | |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie VwGH Erkenntnis 1977/10/07 0340/77 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1979:1977001851.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-56094