VwGH 24.10.1973, 1850/71
VwGH 24.10.1973, 1850/71
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Die Veräußerung von Einrichtungsgegenständen, Maschinen, Kraftwagen udgl ist ebenso wie auch eine Geschäftsveräußerung im ganzen durch die Besteuerung nach Durchschnittssätzen nicht abgegolten. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0757/72 E VwSlg 4538 F/1973 RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1973:1971001850.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-56089