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VwGH 26.02.1968, 1850/67

VwGH 26.02.1968, 1850/67

Rechtssätze


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Normen
AVG §68 Abs2;
BauO Wr §129 Abs4;
RS 1
Erteilt die Behörde einen Auftrag zur Beseitigung eines Baugebrechens, welches bereits früher den Gegenstand eines solchen Auftrages gebildet hatte, dann ist damit der früher erteilte Auftrag gemäß § 68 Abs 2 AVG als aufgehoben anzusehen.
Normen
AVG §68 Abs2;
BauRallg;
RS 2
Ein baupolizeilicher Auftrag ist ein pflichtbegründender Verwaltungsakt (ein Polizeibefehl). Ein solcher kann zufolge § 68 Abs 2 AVG 1950 sowohl von der Behörde, die ihn erlassen hat, als auch in Ausübung des Aufsichtsrechtes von der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde jederzeit von Amts wegen aufgehoben oder abgeändert werden.
Normen
BauO Wr §129 Abs4;
BauRallg;
RS 3
Bei einem Instandsetzungsauftrag der sich auf Beseitigung von Schäden am Dach und am Aussenverputz bezieht, ist eine Umschreibung des Schadens bis in alle Einzelheiten nicht möglich.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001850.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-56088