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VwGH 24.04.1974, 1842/73

VwGH 24.04.1974, 1842/73

Rechtssätze


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Normen
EStG 1967 §10 Abs1 Z4 lita;
EStG 1967 §21 Abs2;
EStG 1967 §33;
RS 1
Müssen Kinder in einem Kinderhort oder Kindergarten untergebracht werden, weil die (zweite) Ehefrau des Steuerpflichtigen wegen der ihn treffenden großen Unterhaltslasten zu einer Erwerbstätigkeit gezwungen ist, sind die daraus entstehenden Aufwendungen nicht zwangsläufig erwachsen, wenn die frühere Ehe des Steuerpflichtigen aus seinem Verschulden geschieden wurde.
Norm
BAO §135 Abs1;
RS 2
Wenn der Bfr nicht vor Ablauf der von ihm begehrten Fristverlängerung ein begründetes Ansuchen um eine WEITERE Fristverlängerung gestellt hat, ist ihm diese Unterlassung als Verschulden zuzurechnen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001842.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-56067