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VwGH 14.11.1978, 1840/78

VwGH 14.11.1978, 1840/78

Rechtssätze


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Norm
VStG §6;
RS 1
GRS wie VwGH Erkenntnis 1933/12/30 0160/32 1
Norm
VStG §6;
RS 2
In der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung, durch die die Lebensmöglichkeiten selbst nicht unmittelbar bedroht sind, kann eine unmittelbar drohende Gefahr und ein Notstand iSd § 6 VStG

nicht gesehen werden.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1956/05/24 0441/56 3
Norm
VStG §6;
RS 3
Geschäftliche oder berufliche Eile stellt keineswegs einen zwingenden Grund oder gar einen Notstand dar, Vorschriften der StVO zu übertreten.

*

E , 0965/66 #1
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1966/11/07 0965/66 1
Normen
VwGG §48 Abs1 lita;
VwGG §48 Abs1 Z1 impl;
RS 4
Abweisung des Mehrgebehrens an Stempelmarken, welches den Betrag von S 70,- pro Schriftsatz übersteigt. Durch die Novelle 1976 zum GebG sind die Worte "von jedem Bogen" im § 14 TP 6 Abs 1 entfallen, was zu dem Schluß zwingt, daß nunmehr für eine Eingabe, unabhängig von der Zahl der Bögen die feste Gebühr von S 70,- zu entrichten ist.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0231/77 E RS 6

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1978:1978001840.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-56059