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VwGH 09.01.1964, 1833/62

VwGH 09.01.1964, 1833/62

Rechtssätze


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Normen
ErbStG §2 Abs1 Z1;
GrEStG 1955 §14 Abs1 Z1;
GrEStG 1955 §3 Z2;
RS 1
Überläßt die testamtentarische Alleinerbin der pflichtteilsberechtigten Tochter zur Abgeltung ihres Pflichtteilsanpsruches das Eigentum an Anteilen der ererbten Grundstücke, dann handelt es sich hiebei um einen Erwerb auf Grund eines Rechtsgeschäftes unter Lebenden und nicht um einen Erwerb von Todes wegen. Auf diesen Erwerbsvorgang findet daher die Befreiungsbestimmung des § 3 Z 2 GrEStG keine Anwendung.
Norm
BAO §21;
RS 2
Die Erbschaftsteuer knüpft an RECHTSVORGÄNGE an, sodaß die im Abgabenrechte grundsätzlich anzuwendende wirtschaftliche Betrachtungsweise in den Hintergrund tritt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3002 F/1964
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1962001833.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-56042