VwGH 09.01.1964, 1833/62
VwGH 09.01.1964, 1833/62
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Überläßt die testamtentarische Alleinerbin der pflichtteilsberechtigten Tochter zur Abgeltung ihres Pflichtteilsanpsruches das Eigentum an Anteilen der ererbten Grundstücke, dann handelt es sich hiebei um einen Erwerb auf Grund eines Rechtsgeschäftes unter Lebenden und nicht um einen Erwerb von Todes wegen. Auf diesen Erwerbsvorgang findet daher die Befreiungsbestimmung des § 3 Z 2 GrEStG keine Anwendung. |
Norm | BAO §21; |
RS 2 | Die Erbschaftsteuer knüpft an RECHTSVORGÄNGE an, sodaß die im Abgabenrechte grundsätzlich anzuwendende wirtschaftliche Betrachtungsweise in den Hintergrund tritt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3002 F/1964 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1964:1962001833.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAF-56042