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VwGH 05.02.1962, 1833/61

VwGH 05.02.1962, 1833/61

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Räumt der Jagdpächter einer anderen Person das Recht ein, in dem von ihm gepachteten Revier Wild abzuschießen, wobei jedoch die erledigten Tiere dem Jagdpächter verbleiben, dann ist darin nicht eine nach § 33 TP 21 GebG gebührenpflichtige Abtretung von Rechten zu erblicken.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2583 F/1962
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1962:1961001833.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-56041