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VwGH 05.06.1964, 1828/62

VwGH 05.06.1964, 1828/62

Rechtssatz


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Norm
GewStG §7 Z3;
RS 1
Bei einem Angestellten mit verhältnismäßig hoher Gewinnbeteiligung kann es zweifelhaft sein, ob der Betreffende gewerbesteuerlich als Angestellter oder als stiller Gesellschafter anzusehen ist. Die Entscheidung darüber, ob die Gewinnanteile dieser Person für Zwecke der Gewerbesteuer dem Gewerbeertrag hinzuzuechnen sind, ist danach zu treffen, welche Merkmale überwiegen.

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E , 1828/62 #1 VwSlg 3096 F/1964

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3096 F/1964
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1962001828.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-56026